Rundumbetreuung24
04. Oktober 2024
Für viele Familien ist die Seniorenbetreuung durch eine Pflegekraft aus dem Ausland die einzige Möglichkeit, den Alltag mit pflegebedürftigen Angehörigen zu bewältigen. Doch worauf ist dabei zu achten? Wie kommt man in Kontakt mit ausländischen Pflegekräften und wie lässt sich die Beschäftigung rechtssicher gestalten? Antworten von Rundumbetreuung24.
Die 24-Stunden-Pflege durch eine betreuende Hilfskraft in den eigenen vier Wänden wird auch als Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bezeichnet. Dabei ist der Begriff etwas irreführend, denn die Person, die die Alltagsbegleitung übernimmt, arbeitet im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben und zulässigen Arbeitszeit, in der Regel 40 Stunden pro Woche.
Viele Angehörige oder pflegebedürftige Menschen sind mit den bürokratischen, arbeits- und versicherungsrechtlichen Aspekten der Beschäftigung einer Betreuungskraft überfordert. Das ist verständlich, denn der Aufwand kann hoch sein. Ihr Vorteil von Rundumbetreuung24: Sie zahlen nur eine Pauschale an unsere Partner und müssen sich nicht um die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder Unfallkasse ihrer Betreuungskraft kümmern und die Pflichten bzw. Risiken eines Arbeitgebers übernehmen. Auch im Vertretungsfall oder im Urlaub der Betreuungskraft organisiert Rundumbetreuung24 Ersatz. Dafür können pflegebedürftige Personen Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, bei der Grundpflege und bei der Begleitung im Alltag erwarten. Denkbar sind dabei zum Beispiel folgende Aktivitäten:
Rundumbetreuung24
Barbara Coudoux Gallmattenstraße 11
76534 Baden-Baden
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+49 (0) 162 983 9806
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*Disclaimer: Umgangssprachlich haben sich für die von uns angebotenen Leistungen die Begriffe „24h-Betreuung“,
„24h Pflege“, „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ etabliert. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit den Menschen, der auf Hilfe angewiesen sind. Auch wenn
24-Stunden-Betreuung klingt wie Pflege rund um die Uhr, so haben unsere Betreuungskräfte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und einen Anspruch auf Pausenzeiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.
