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Rundumbetreuung
04. Oktober 2024
Für viele Familien ist die Seniorenbetreuung durch eine Pflegekraft aus dem Ausland die einzige Möglichkeit, den Alltag mit pflegebedürftigen Angehörigen zu bewältigen. Doch worauf ist dabei zu achten? Wie kommt man in Kontakt mit ausländischen Pflegekräften und wie lässt sich die Beschäftigung rechtssicher gestalten? Antworten von PROMEDICA PLUS Oberrhein
Die 24-Stunden-Pflege durch eine betreuende Hilfskraft in den eigenen vier Wänden wird auch als Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bezeichnet. Dabei ist der Begriff etwas irreführend, denn die Person, die die Alltagsbegleitung übernimmt, arbeitet im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben und zulässigen Arbeitszeit, in der Regel 40 Stunden pro Woche.
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*Disclaimer: Umgangssprachlich haben sich für die von uns angebotenen Leistungen die Begriffe „24h-Betreuung“,
„24h Pflege“, „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ etabliert. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit den Menschen, der auf Hilfe angewiesen sind. Auch wenn
24-Stunden-Betreuung klingt wie Pflege rund um die Uhr, so haben unsere Betreuungskräfte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und einen Anspruch auf Pausenzeiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.