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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, bei Krankheit oder Urlaub eine Ersatzpflege für den Pflegebedürftigen zu organisieren. Sie dient dazu, die häusliche Pflege sicherzustellen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Anspruch auf Verhinderungspflege hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden erläutert werden:
  • Pflegegrad: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um Verhinderungspflege beantragen zu können.
  • Dauer der Pflege: Die Hauptpflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang regelmäßig gepflegt haben, bevor ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.
  • Genehmigung: Es ist erforderlich, die Verhinderungspflege im Vorfeld bei der Pflegekasse zu beantragen, um die Kostenübernahme sicherzustellen.

Dauer und Kosten

Die Verhinderungspflege bietet eine flexible Lösung für pflegende Angehörige und kann je nach Bedarf unterschiedlich lange in Anspruch genommen werden. Hier sind einige wichtige Informationen zur Dauer und zu den Kosten:

  • Dauer der Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege kann bis zu 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden, sodass pflegende Angehörige ausreichend Zeit für Erholung oder andere Verpflichtungen haben.
  • Kostenübernahme: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können auch die Kosten für eine Kurzzeitpflege geltend gemacht werden.

Langfristige Lösung statt Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige, die zeitweise auf eine Ersatzpflegekraft angewiesen sind, um sich selbst eine Auszeit zu gönnen und gleichzeitig eine angemessene Versorgung ihrer Liebsten sicherzustellen. Doch was geschieht, wenn der Pflegebedarf über die temporäre Lösung hinausgeht und eine umfassendere Betreuung erforderlich ist? In diesem Fall bieten wir von Promedica Plus Ihnen die Lösung mit unserer 24-Stunden-Betreuung.

FAQ

Häufige Fragen zu Verhinderungspflege

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, wenn die Hauptpflegeperson seit mindestens sechs Monaten regelmäßig pflegt.
Verhinderungspflege kann durch einen Antrag bei der Pflegekasse beantragt werden. Es ist ratsam, dies frühzeitig zu tun, um eine reibungslose Kostenübernahme zu gewährleisten.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr. Diese Summe kann für eine Ersatzpflege genutzt werden, die durch einen professionellen Pflegedienst oder durch Angehörige erfolgen kann.

Ja, die Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung, wie z.B. der Kurzzeitpflege, kombiniert werden, um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten.

In der Verhinderungspflege können sowohl Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte eingesetzt werden, die vom Pflegebedürftigen oder der Hauptpflegeperson ausgewählt werden.

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*Disclaimer: Umgangssprachlich haben sich für die von uns angebotenen Leistungen die Begriffe „24h-Betreuung“,
„24h Pflege“, „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ etabliert. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit den Menschen, der auf Hilfe angewiesen sind. Auch wenn
24-Stunden-Betreuung klingt wie Pflege rund um die Uhr, so haben unsere Betreuungskräfte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und einen Anspruch auf Pausenzeiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.

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