PROMEDICA PLUS

Lexikon

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen, die zur Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität notwendig sind. Sie bildet die Basis der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und ermöglicht ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alltag.

Was gehört zur Grundpflege?

Die Grundpflege deckt grundlegende Bedürfnisse ab, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr eigenständig bewältigt werden können. Typische Aufgabenbereiche der Grundpflege sind:

  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen oder Rasieren.
  • Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder vollständige Übernahme, wenn nötig.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern im Bett oder bei kurzen Wegen in der Wohnung.
  • Ausscheidung: Unterstützung beim Toilettengang, beim Wechseln von Inkontinenzmaterial 

Diese Leistungen der Grundpflege werden oft von ambulanten Pflegediensten, stationären Einrichtungen, 24-Stunden-Pflegekräften oder auch von Angehörigen übernommen.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1). Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Unterstützungsleistungen, die in Anspruch genommen werden können. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Pflegesachleistungen oder des Pflegegelds die Kosten für die Grundpflege.

Grundpflege und 24-Stunden-Pflege – Wie hängt das zusammen?

Bei einer 24-Stunden-Pflege wird die Grundpflege häufig von einer fest im Haushalt lebenden Betreuungskraft übernommen. Diese kümmert sich rund um die Uhr um die täglichen Grundpflegeaufgaben und sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige sicher und würdevoll im eigenen Zuhause leben kann. Gerade bei einem hohen Pflegebedarf bietet die 24-Stunden-Betreuung eine wertvolle Alternative zu stationären Einrichtungen, da sie eine umfassende Unterstützung in allen Bereichen der Grundpflege ermöglicht.

FAQ

Häufige Fragen zur Grundpflege

Zur Grundpflege gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen, Mobilitätshilfen, Unterstützung beim Essen sowie Hilfe bei der Ausscheidung.
Ja, Angehörige können die Grundpflege übernehmen. Dafür erhalten sie Pflegegeld von der Pflegekasse, das den Aufwand zumindest teilweise ausgleicht.
Ja, die Grundpflege umfasst tägliche Grundbedürfnisse wie Körperpflege und Mobilität, während die Behandlungspflege medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe beinhaltet.

Eine 24-Stunden-Betreuungskraft die tägliche Grundpflege übernehmen, um eine Rundum-Betreuung im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne. 

Schnell die Betreuungskraft für Ihre
individuellen Anforderungen finden!

Logo Rundumbetreuung24 PROMEDICA PLUS Oberrhein

PROMEDICA PLUS
Baden-Baden

Barbara Coudoux  Gallmattenstraße 10
76534 Baden-Baden

info@rundumbetreuung24.de
+49 (0) 7223 40 93 005

PROMEDICA PLUS
Lahr

Ralph Röderer
Pirminstraße 15
77948 Friesenheim

info@rundumbetreuung24.de
+49 (0) 1517 4637628

Menü

Startseite

PROMEDIACA PLUS
Oberrhein

*Disclaimer: Umgangssprachlich haben sich für die von uns angebotenen Leistungen die Begriffe „24h-Betreuung“,
„24h Pflege“, „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ etabliert. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit den Menschen, der auf Hilfe angewiesen sind. Auch wenn
24-Stunden-Betreuung klingt wie Pflege rund um die Uhr, so haben unsere Betreuungskräfte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und einen Anspruch auf Pausenzeiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner