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Lexikon
Die Grundpflege deckt grundlegende Bedürfnisse ab, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr eigenständig bewältigt werden können. Typische Aufgabenbereiche der Grundpflege sind:
Diese Leistungen der Grundpflege werden oft von ambulanten Pflegediensten, stationären Einrichtungen, 24-Stunden-Pflegekräften oder auch von Angehörigen übernommen.
Bei einer 24-Stunden-Pflege wird die Grundpflege häufig von einer fest im Haushalt lebenden Betreuungskraft übernommen. Diese kümmert sich rund um die Uhr um die täglichen Grundpflegeaufgaben und sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige sicher und würdevoll im eigenen Zuhause leben kann. Gerade bei einem hohen Pflegebedarf bietet die 24-Stunden-Betreuung eine wertvolle Alternative zu stationären Einrichtungen, da sie eine umfassende Unterstützung in allen Bereichen der Grundpflege ermöglicht.
Häufige Fragen zur Grundpflege
Eine 24-Stunden-Betreuungskraft die tägliche Grundpflege übernehmen, um eine Rundum-Betreuung im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.
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*Disclaimer: Umgangssprachlich haben sich für die von uns angebotenen Leistungen die Begriffe „24h-Betreuung“,
„24h Pflege“, „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ etabliert. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit den Menschen, der auf Hilfe angewiesen sind. Auch wenn
24-Stunden-Betreuung klingt wie Pflege rund um die Uhr, so haben unsere Betreuungskräfte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und einen Anspruch auf Pausenzeiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.