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Lexikon
Das Entlassmanagement bezeichnet einen strukturierten Prozess, der den Übergang von Patienten aus dem Krankenhaus in die anschließende Versorgung koordiniert. Ziel ist es, eine kontinuierliche medizinische, pflegerische oder rehabilitative Betreuung sicherzustellen und Versorgungslücken zu vermeiden.
Ein effektives Entlassmanagement gewährleistet, dass Patienten nach ihrer Entlassung aus der Klinik optimal versorgt werden. Dies umfasst die frühzeitige Planung der Nachsorge, die Einbindung relevanter Akteure und die Bereitstellung notwendiger Ressourcen. Dadurch wird die Wiedereingliederung in das häusliche Umfeld erleichtert und das Risiko von Komplikationen oder erneuten Krankenhausaufenthalten reduziert.
In Deutschland sind Krankenhäuser gemäß § 39 Abs. 1a SGB V verpflichtet, ein Entlassmanagement durchzuführen. Dieses soll den Übergang in die nachstationäre Versorgung unterstützen und eine lückenlose Betreuung sicherstellen. Die Patienten müssen dabei über das Entlassmanagement informiert werden und ihre schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung geben.
Der Ablauf des Entlassmanagements folgt einem strukturierten Prozess, um eine nahtlose Anschlussversorgung sicherzustellen. Bereits während des Krankenhausaufenthalts werden alle notwendigen Maßnahmen geplant und koordiniert, damit Patienten nach der Entlassung optimal versorgt sind. Die folgenden Schritte zeigen, wie das Entlassmanagement organisiert ist:
Das Entlassmanagement spielt eine zentrale Rolle, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine 24-Stunden-Pflege benötigt wird. In diesem Fall sorgt das Krankenhaus dafür, dass eine geeignete Betreuungskraft organisiert wird und alle notwendigen Maßnahmen für die häusliche Versorgung getroffen werden. Dazu gehören die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflegekraft, die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln. Ein frühzeitiges Entlassmanagement stellt sicher, dass Pflegebedürftige ohne Verzögerung in ihrem Zuhause versorgt werden können und eine lückenlose Betreuung gewährleistet ist.
Häufige Fragen zum Entlassmanagment
Alle gesetzlich krankenversicherten Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine weitere Versorgung benötigen, haben Anspruch auf ein Entlassmanagement.
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Patienten müssen jedoch schriftlich in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung einwilligen.
Es beinhaltet die Planung und Organisation der Anschlussversorgung, wie z. B. die Vermittlung von Pflegediensten, Rehabilitationseinrichtungen oder die Bereitstellung von Hilfsmitteln.
Ohne ein strukturiertes Entlassmanagement besteht die Gefahr von Versorgungslücken, die zu Komplikationen oder erneuten Krankenhausaufenthalten führen können.
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*Disclaimer: Umgangssprachlich haben sich für die von uns angebotenen Leistungen die Begriffe „24h-Betreuung“,
„24h Pflege“, „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ etabliert. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit den Menschen, der auf Hilfe angewiesen sind. Auch wenn
24-Stunden-Betreuung klingt wie Pflege rund um die Uhr, so haben unsere Betreuungskräfte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und einen Anspruch auf Pausenzeiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.