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Alltagsbegleiter

Ein Alltagsbegleiter unterstützt Senioren oder Menschen mit Einschränkungen im täglichen Leben. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, soziale Kontakte zu fördern und eine eigenständige Lebensführung zuhause so lange wie möglich zu ermöglichen.

Aufgaben eines Alltagsbegleiters

Ein Alltagsbegleiter übernimmt keine medizinische Pflege, sondern kümmert sich um die soziale Betreuung und Alltagshilfe. Dazu gehören:

  • Gesellschaft & soziale Betreuung: Gespräche, gemeinsames Spielen, Vorlesen oder Spazierengehen
  • Begleitung außer Haus: Unterstützung beim Einkaufen, Arztbesuchen oder Behördengängen
  • Alltagshilfe & Haushalt: Kochen, Wäschepflege oder leichte Aufräumarbeiten
  • Aktivierung & Förderung: Motivation zu Bewegung, Gedächtnistraining oder kreative Beschäftigungen

Die individuelle Betreuung durch einen Alltagsbegleiter kann helfen, Einsamkeit zu vermeiden und die geistige sowie körperliche Aktivität von Senioren zu fördern.

Kosten & Finanzierung eines Alltagsbegleiters

Die Kosten für einen Alltagsbegleiter variieren je nach Region, Anbieter und Leistungsumfang. Gute Nachrichten: Bei bestehendem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) können Leistungen über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € (§ 45b SGB XI) von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Verhinderungspflege: Falls Angehörige verhindert sind, kann die Pflegekasse Kosten für eine Ersatzbetreuung übernehmen.
  • Pflegesachleistungen: Bei höheren Pflegegraden können Sachleistungen für die Betreuung genutzt werden.
  • Private Finanzierung: Falls keine Pflegekassenleistung greift, können die Kosten privat getragen oder durch ehrenamtliche Dienste reduziert werden.

Alltagsbegleiter vs. 24-Stunden-Pflege – Was sind die Unterschiede?

Ein Alltagsbegleiter bietet stundenweise Unterstützung und kümmert sich vor allem um soziale Betreuung, Begleitung und leichte Haushaltstätigkeiten. Er hilft zum Beispiel beim Einkaufen, begleitet zu Arztbesuchen oder sorgt durch Gespräche und gemeinsame Aktivitäten für Abwechslung. Allerdings übernimmt ein Alltagsbegleiter keine medizinische oder grundpflegerische Versorgung.

Im Gegensatz dazu steht die 24-Stunden-Pflege, bei der eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Neben der Unterstützung im Alltag übernimmt sie auch Aufgaben der Grundpflege, wie Hilfe bei der Körperhygiene, beim Anziehen oder der Nahrungsaufnahme. Dadurch eignet sich die 24-Stunden-Pflege besonders für Menschen mit einem höheren Pflegebedarf, die nicht mehr allein leben können.

Auch die Finanzierung unterscheidet sich: Während ein Alltagsbegleiter über den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat (ab Pflegegrad 1) bezuschusst werden kann, sind bei der 24-Stunden-Pflege umfangreichere Pflegekassenleistungen, Pflegegeld oder private Mittel erforderlich.

Wer nur gelegentliche Unterstützung im Alltag benötigt, ist mit einem Alltagsbegleiter gut beraten. Für eine umfassende, dauerhafte Betreuung ist eine 24-Stunden-Pflegekraft jedoch die bessere Wahl.

FAQ

Häufige Fragen zum Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter benötigen eine Schulung nach § 53c SGB XI und arbeiten meist in Betreuungseinrichtungen oder privat.

Pflegedienste, Betreuungsdienste oder die Pflegekasse helfen bei der Vermittlung. Auch Ehrenamtliche oder private Anbieter bieten Alltagsbegleitung an.

Die Preise variieren, liegen aber meist zwischen 15 und 30 € pro Stunde. Mit Pflegegrad können Teile der Kosten über die Pflegekasse erstattet werden.

Nein, Alltagsbegleiter leisten keine medizinische oder grundpflegerische Versorgung. Diese Aufgaben übernimmt ein Pflegedienst oder eine 24-Stunden-Pflegekraft.

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*Disclaimer: Umgangssprachlich haben sich für die von uns angebotenen Leistungen die Begriffe „24h-Betreuung“,
„24h Pflege“, „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ etabliert. Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mit den Menschen, der auf Hilfe angewiesen sind. Auch wenn
24-Stunden-Betreuung klingt wie Pflege rund um die Uhr, so haben unsere Betreuungskräfte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und einen Anspruch auf Pausenzeiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.

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